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Häufig gestellte Fragen
Einen Termin können Sie einfach unter dem Button Termin buchen bei Ihrem gewünschten Testzentrum vereinbaren.
- Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen
- Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen)
- Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“).
- Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
- Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
- Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
- Krankenhäuser & Tageskliniken
- Rehabilitationseinrichtungen
- stationäre Pflegeeinrichtungen & ambulante Pflege
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Einrichtungen für ambulante Operationen
- Dialysezentren
- ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
- Entbindungseinrichtungen
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
- Pflegende Angehörige
- Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
Wir bitten Sie, immer einen Lichtbildausweis vor Ort vorzulegen.
Je nach dem, welchen Test Sie gebucht haben (kostenlos oder Zuzahlung von 3€) muss ein Nachweis über die entsprechende Berechtigung vorgelegt werden.
Kostenlos:
- Besuch von Pflegeheim & Krankenhaus -> Musterformular oder Selbstauskunft
- Pflegende Angehörige -> Selbstauskunft oder Beleg des Pflegestatus
- Kleinkinder -> Geburtsurkunde, Kinderreisepass
- Schwangere -> Mutterpass
- Keine Impfung möglich -> ärztliches Zeugnis im Original
- Freitesten -> Vorlage des positiven PCR Tests, gleiches für Haushaltsangehörige von Infizierten (gleiche Wohnanschrift)
- Leistungsberechtigte Person nach §29 SGB IX -> offizieller Bescheid
Selbstbeteiligung 3€:
- Corona-Warn-App mit Statusanzeige „erhöhtes Risiko“
- Eintrittskarte für Veranstaltung am gleichen Tag
- Reservierungsbestätigung am gleichen Tag
- Unterschriebene Selbstauskunft
Je nach nach Anspruchsberechtigung bleibt der Test kostenlos oder Sie müssen eine Eigenbeteiligung von 3€ leisten.
Wenn Sie keinen der oben genannten Gründe für einen kostenlosen oder 3 Euro-Bürgertest haben (Angehörige, Risikokontakte etc.) und dennoch getestet werden wollen, berechnen wir für diese Leistung 10€.
Symptomatische Patientinnen und Patienten sollten zu Hause bleiben und das weitere Vorgehen zunächst telefonisch abklären. Sie gehören auf jeden Fall in die Hände eines Arztes und werden künftig durch die Hausärzte oder Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) getestet.
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Antigen-Schnelltest: Der Test erfolgt durch einen Nasenabstrich und dauert nur wenige Sekunden.
Der Abstrich wird vor Ort durch medizinisch geschultes Personal nach RKI-Richtlinien durchgeführt.
Grundsätzlich gilt für den gesamten Bereich eine Maskenpflicht. Für den nötigen Mindestabstand von 1,5 Meter ist sowohl durch viel Platz als auch bauliche Maßnahmen gesorgt. Bitte benutzen Sie die am Ein- und Ausgang bereitstehenden Händedesinfektionsgeräte.
Das Ergebnis des Antigen-Schnelltests erhalten Sie nach ca. 20 Minuten über die von Ihnen angegebene E-Mailadresse.
Das Testzentrum ist nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, eine Meldung an das Gesundheitsamt weiterzuleiten. Der positiv getestete muss innerhalb von 10 Stunden einen PCR Test durchführen lassen. Wir verweisen dafür z.B. an das „Corona Walk-In“ am Bahnhof Ratingen Ost.
Die ärztliche Leitung liegt bei Prof. Dr. Baumgart, Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie.
Zur Vermeidung von Wartezeiten ist die Online-Terminbuchung optimal.
In Ausnahmefällen kann die Registrierung vor Ort erfolgen. Die Aufnahme der Personalien ist zwingend vorgeschrieben.